Allgemeine Geschäftsbedingungen
Energieberatung Rhein-Ruhr · Ingenieurbüro M.Klein
Im Silvertbruch 15 · 45739 Oer-Erkenschwick
Tel: +49 2368 9626766 · info@energieberater-rhein-ruhr.de
§ 1 Vertragsinhalt und Geltungsbereich
(1) Das Ingenieurbüro M.Klein (im Folgenden „Auftragnehmer" oder „Energieberater") erbringt Dienstleistungen als Energieberater gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und anderen anwendbaren Vorschriften. Der Auftragnehmer ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als förderfähiger Energieberater registriert.
(2) Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Der Vertrag kommt durch schriftliches Angebot des Auftragnehmers und Auftragserteilung des Auftraggebers zustande.
(3) Der Leistungsumfang wird in einem schriftlichen Angebot festgehalten. Dieses Angebot ist Vertragsbestandteil und hat Vorrang vor diesen AGB.
(4) Diese AGB gelten als Rahmenregelung für alle gegenwärtigen und zukünftigen Aufträge, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(5) Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
(6) Der Auftraggeber erklärt durch Erteilung des Auftrags, dass er diese AGB in vollem Umfang anerkennt und akzeptiert.
§ 2 Leistungsumfang und Leistungsbeschreibung
(1) Der Energieberater erbringt die im Angebot definierten Energieberatungsleistungen nach anerkannten Regeln der Technik und dem aktuellen Stand der Normung (DIN, VDI, aktuelles GEG).
(2) Die Beratung erfolgt sachgerecht und nach bestem Wissen und Gewissen. Der Energieberater berücksichtigt zum Zeitpunkt der Auftragsannahme geltende Vorschriften, Normen und Richtlinien.
(3) Der Energieberater ist berechtigt, für eine sachgemäße Ausführung erforderliche Informationen von Dritten einzuholen. Der Auftraggeber wird hierüber informiert.
(4) Teilleistungen sind möglich und müssen nicht separat vergütet werden, sofern nicht anderweitig vereinbart.
(5) Nachträgliche Änderungen: Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs müssen vorab schriftlich vereinbart werden. Bei unzumutbaren Änderungen kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten; die bis dahin erbrachten Leistungen sind zu bezahlen.
(6) Ausdrücklich nicht geschuldet: Planungsleistungen gemäß HOAI, Objektüberwachung, Bauleitung, Detailplanung, Konstruktions- und Ausführungsplanung. Für diese Leistungen wird die Hinzuziehung eines Architekten oder Ingenieurs empfohlen.
(7) Subunternehmer: Der Auftraggeber stimmt dem Einsatz von Fachplanern und Subunternehmern zu. Der Auftragnehmer bleibt für alle eingesetzten Personen haftungsrechtlich verantwortlich.
§ 3 Nachträge und Änderungen
(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht zulässig.
(2) Zusätzliche Arbeiten, Änderungen oder Nachträge bedürfen der Textform (E-Mail, Fax, Brief oder andere Formen nach § 126b BGB).
(3) Nachträge können nur vom Auftraggeber oder einer ausdrücklich bevollmächtigten Person beauftragt werden. Eine schriftliche Vollmacht ist vorzulegen.
(4) Ohne entsprechende schriftliche Beauftragung bestehen keine Ansprüche auf zusätzliche Leistungen oder Honorare.
§ 4 Honorar und Zahlungsbedingungen
(1) Honorarvereinbarung: Das Honorar wird im schriftlichen Angebot festgelegt und ist bindend. Das angegebene Honorar ist Nettopreis zzgl. geltender Mehrwertsteuer.
(2) Fälligkeit: Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Rechnungsstellung oder mit Übergabe der Leistung fällig.
(3) Zahlungsfrist: Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug und ohne Vorbehalt.
(4) Zahlungsweg: Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto geleistet werden.
(5) Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Arbeiten einzustellen. Es werden Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB berechnet (mindestens 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; für Unternehmen mind. 8 Prozentpunkte).
(6) Abschlagszahlungen: Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen für erbrachte Teilleistungen zu fordern.
(7) Aufrechnung: Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Gegenforderungen aufrechnen.
§ 5 Nebenkosten
(1) Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Erstattung von Nebenkosten, die bei der Auftragserfüllung anfallen.
(2) Fahrtkosten: 0,30 EUR pro Kilometer zzgl. Mehrwertsteuer, gemessen von den Geschäftsräumen des Auftragnehmers (sofern nicht im Angebot anders vereinbart).
(3) Parkgebühren und Mautgebühren: Werden nach Vorlage von Belegen vollständig erstattet zzgl. Mehrwertsteuer.
(4) Sonstige Nebenkosten: Weitere notwendige Nebenkosten werden nur erstattet, wenn diese im Angebot aufgeführt oder vom Auftraggeber genehmigt sind.
§ 6 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, insbesondere: Bestandspläne, Energierechnungen (mind. 3 Jahre), Gebäudepässe, Informationen über Modernisierungsmaßnahmen sowie Zugangsdaten.
(2) Objektzugang: Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Energieberater Zugang zum Gebäude und allen relevanten Räumen hat.
(3) Informationsverantwortung: Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Angaben des Auftraggebers.
(4) Verzögerungen durch fehlende Unterlagen begründen keinen Schadensersatzanspruch des Auftraggebers.
§ 7 Einstellung und Suspension der Leistungen
(1) Der Energieberater ist berechtigt, seine Leistungen einzustellen, wenn: a) Zahlungsverzug besteht; b) erforderliche Unterlagen trotz Aufforderung nicht vorgelegt werden; c) der notwendige Zugang zum Objekt verwehrt wird; d) eine fachgerechte Beurteilung nicht möglich ist; e) der Auftraggeber die Leistungserbringung behindert.
(2) Wiederaufnahme: Die Leistungen werden wiederaufgenommen, sobald die Hinderungsgründe behoben sind.
(3) Ruhezeiten durch Suspension führen nicht zu einer Reduktion des Honorars. Wiederaufnahmen können separat vergütet werden.
§ 8 Kündigung durch den Auftragnehmer
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen, wenn: a) Zahlungsverzug besteht; b) erforderliche Unterlagen nicht bereitgestellt oder Objektzugang verwehrt wird; c) Fortsetzung der Arbeiten nicht möglich oder zumutbar ist; d) der Auftraggeber die ordnungsgemäße Ausführung hindert.
(2) Ankündigungspflicht: Eine Kündigung ist erst zulässig, nachdem der Auftragnehmer den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, die Mängel zu beheben, und eine Frist von mindestens 5 Werktagen gesetzt hat, die erfolglos verstrichen ist.
(3) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
(4) Die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen werden abgerechnet. Bei Zahlungsrückstand von über 30 Tagen ist eine außerordentliche Kündigung ohne Ankündigung möglich.
§ 9 Kündigung durch den Auftraggeber
(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündigen, sofern keine Förderungsbindung besteht (vgl. § 10).
(2) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
(3) Bei Kündigung durch den Auftraggeber werden die erbrachten Leistungen nach Stundensätzen oder dem vereinbarten Maßstab berechnet. Die Kosten sind innerhalb von 14 Tagen zahlbar.
§ 10 Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbindung
(1) Verträge werden grundsätzlich unter dem Vorbehalt geschlossen, dass eine mögliche Förderung (KfW, BAFA) gemäß den Angaben des Angebots bewilligt wird.
(2) Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Förderung bleibt Ermessensache der Förderungsinstanzen (BAFA, KfW, Bundesländer).
(3) Sollte die Förderung wesentlich abweichen oder abgelehnt werden, haben beide Parteien das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen werden abgerechnet.
(4) Sollte die Förderung in modifizierter Form bewilligt werden, kann der Vertrag durch schriftliche Vereinbarung angepasst werden.
§ 11 Abnahme und Mängelrüge
(1) Die Leistung gilt als angenommen: durch schriftliche Genehmigung des Auftraggebers, oder automatisch, wenn 14 Tage nach Übergabe ohne schriftliche Mängelrüge verstrichen sind.
(2) Mängel müssen schriftlich mit konkreter Beschreibung mitgeteilt werden. Vage Rügen gelten nicht.
(3) Nach Ablauf der 14-Tage-Frist können Mängel nicht mehr geltend gemacht werden (Ausnahme: arglistig verschwiegene Mängel, § 440 BGB).
§ 12 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Der Energieberater haftet für Verletzungen seiner vertraglich geschuldeten Pflichten nach den Vorschriften des BGB.
(2) Erfolgshaftung ausgeschlossen: Für den wirtschaftlichen Erfolg oder die praktische Realisierung der Beratungsergebnisse kann keine Haftung übernommen werden.
(3) Haftungsbegrenzung – Sachschäden: Die Haftung für Sachschäden beschränkt sich auf die vereinbarte Honorarsumme.
(4) Personenschäden: Die Haftung für Todesfälle, Körperverletzungen und Gesundheitsschäden bleibt unbegrenzt (§ 309 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
(5) Für reine Vermögensschäden haftet der Auftragnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
(6) Verjährung: Schadensersatzansprüche verjähren nach BGB (§ 195 BGB): regulär 3 Jahre, Längstverjährung 10 Jahre.
(7) Bei unberechtigter Mängelrüge trägt der Auftraggeber die angemessenen Prüfungskosten.
§ 13 Versicherungsschutz
(1) Der Energieberater unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden.
(2) Deckungssummen: Personen- und Sachschäden 1.000.000 EUR, sonstige Vermögensschäden 100.000 EUR, Gesamtjahresdeckung mindestens 3.000.000 EUR.
(3) Auf Anforderung wird eine Kopie der Versicherungspolice übermittelt.
§ 14 Urheberrechte und Verwertungsrechte
(1) Alle vom Energieberater gefertigten Unterlagen, Berichte, Analysen und Dokumente bleiben im Eigentum des Auftragnehmers und unterliegen seinem Urheberrecht.
(2) Die Unterlagen dienen ausschließlich dem im Angebot beschriebenen Zweck. Eine Weitergabe an Dritte oder anderweitige Verwendung ist ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
(3) Eine Weitergabe an Behörden ist nur zulässig, sofern gesetzlich erforderlich (z.B. für Förderungsanträge). Der Auftraggeber informiert den Energieberater über solche Weitergaben.
§ 15 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Die Verarbeitung von Daten erfolgt gemäß DSGVO und BDSG.
(2) Verarbeitet werden: Name, Adresse, Kontaktdaten, Gebäude- und Energieverbrauchsdaten sowie Finanzdaten für die Abrechnung.
(3) Speicherdauer: Vertragsrelevante Daten mindestens 7 Jahre, Rechnungsdaten 10 Jahre (HGB), sonstige Daten nach Projektabschluss + 2 Jahre.
(4) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, außer zur Auftragserfüllung, bei gesetzlicher Verpflichtung oder mit ausdrücklicher Zustimmung.
(5) Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Datenportabilität (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21 DSGVO).
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des internationalen Privatrechts wird ausgeschlossen.
(2) Gerichtsstand für Kaufleute: Recklinghausen (Amtsgericht Recklinghausen; für Streitigkeiten über 5.000 EUR: Landgericht Essen).
(3) Gerichtsstand für Verbraucher: Die gesetzlichen Regelungen bleiben unberührt (§ 38 ZPO).
(4) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers in Oer-Erkenschwick.
(5) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberüh